The Landecker Digital Justice Movement
Für ein demokratisches Internet: Unterstützung für Betroffene von digitaler Gewalt in den Gerichtssälen und auf EU-Ebene.


Wir fördern exklusiv die Initiative „Landecker Digital Justice Movement“ der gemeinnützigen Organisation HateAid.

Beleidigungen, Drohungen, Verleumdungen: Obwohl laut einer Studie des Instituts für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) vier von zehn Bundesbürgern bereits Erfahrungen mit digitaler Gewalt gemacht haben, landen solche Vorfälle nur selten vor Gericht. Denn der Versuch, die eigenen Rechte gegen große Plattformen wie Twitter oder Facebook durchzusetzen, gleicht bisher dem Kampf von David gegen Goliath.

Doch nur wenn Individuen in digitalen Räumen denselben Schutz genießen wie in der analogen Welt, können offene Gesellschaften fortbestehen.
Darum fördert die Alfred Landecker Foundation das „Landecker Digital Justice Movement” von HateAid mit 3,3 Millionen Euro. Die Initiative soll Opfer digitaler Gewalt in einem nie da gewesenen Ausmaß unterstützen und digitale Plattformen zu einem sicheren und demokratischen Ort machen, an dem Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt rechtlich gewährleistet sind. Das „Landecker Digital Justice Movement“ setzt dafür auf drei Säulen:

  • Mitwirken an der Gesetzgebung auf EU-Ebene
  • Übernahme von Prozesskosten bei Klagen gegen digitale Gewalt in Deutschland
  • Breite Aufklärungskampagnen für Öffentlichkeit und Betroffene

Die Zukunft der Demokratie entscheidet sich im Netz.

HateAid will künftig Betroffenenrechte in der EU-Gesetzgebung in den Fokus rücken und insbesondere Plattformen gesetzlich verpflichten, an einem demokratischen digitalen Raum aktiv mitzuwirken. Der erste Meilenstein ist dabei der Digital Services Act (DSA), der gemeinhin auch als „Plattformgrundgesetz“ bekannt ist. Der DSA sieht für Online-Plattformen die Pflicht zur Einrichtung von Beschwerde- und Rechtsbehelfsstellen sowie zur außergerichtlichen Streitbeilegung die Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern, Maßnahmen gegen missbräuchliche Meldungen und die Meldung von digitaler Gewalt vor.

Das Team von HateAid. © HateAid

Die Förderung ermöglicht HateAid erstmals auch die Kostenfinanzierung der Grundsatzprozesse gegen die großen digitalen Plattformen bis in die letzte Instanz. Neue Gerichtsurteile mit Signalwirkung sollen unbeachtete Rechtsfragen klären, sodass digitale Plattformen zum Handeln gezwungen werden.

Die HateAid gGmbH bietet Betroffenen digitaler Gewalt seit 2018 eine Plattform und Anlaufstelle. Per Chat, Mail oder im persönlichen Gespräch bietet ein Team von Expertinnen und Experten Rat und Expertise. Die Organisation begleitet Betroffene vor Gericht, übernimmt die Prozesskosten im Zivilverfahren und schafft so die das Bewusstsein und die Grundlagen für einen effektiven Betroffenenschutz, die Ahndung von Straftaten und die Verantwortung der sozialen Plattformen.

Unsere Themen

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