Dafür steht ab heute ein Infoportal bereit: Dort finden Polizistinnen und Polizisten umfassende Informationen über Meldewege, rechtliche Rahmenbedingungen der Hinweisgabe sowie die Besonderheiten im öffentlichen Dienst. Es wird laufend aktualisiert und soll als digitale Anlaufstelle für Menschen dienen, die in Betracht ziehen, Missstände in der Polizei zu melden. Für Polizistinnen und Polizisten, die Fehlverhalten in den eigenen Reihen benennen und abstellen wollen, fordern die GFF und die Alfred Landecker Foundation einen besseren rechtlichen Schutz.
„Um unsere Demokratie zu schützen, brauchen wir eine Polizei, die sich dem Rechtsstaat verpflichtet fühlt und Missstände konsequent aufklärt“, fordert Lena Altman, Co-CEO der Alfred Landecker Foundation. „Sonst nehmen wir hin, dass in der Polizei extremistische, rassistische und menschenfeindliche Tendenzen faktisch toleriert werden – und das ausgerechnet in der Institution, die davor schützen soll.“
Mit dem Infoportal will die GFF einen wichtigen Baustein im Umgang der Polizei mit bekannt gewordenem Fehlverhalten etablieren: Derzeit wenden sich Behörden immer wieder gegen Hinweisgebende, anstatt gegen die von ihnen benannten Missstände, wie zum Beispiel extremistische Vorfälle, vorzugehen.
„Polizist:innen dürfen keine persönlichen und beruflichen Nachteile erleiden, wenn sie ihre Stimme gegen Unrecht aus den eigenen Reihen erheben“, kritisiert Franziska Görlitz, Juristin und Projektkoordinatorin bei der GFF. „Unser Projekt "Mach Meldung!" soll Menschen aus der Polizei Mut machen, diesen Weg zu gehen und ihnen mit dem Infoportal die nötigen praktischen und rechtlichen Informationen liefern. Sie erfahren dort, welche internen und externen Meldestellen es in ihrem Bundesland gibt und erhalten praktische Tipps, wie eine Meldung abläuft.“
Claudia Puglisi, leitende Polizeidirektorin aus Niedersachsen und Kooperationspartnerin des Projekts „Mach Meldung!“, hat selbst negative Erfahrungen als Hinweisgeberin machen müssen und hätte sich damals mehr Informationen und einen besseren Schutz gewünscht: „Ich habe nur meine Pflicht als Polizistin erfüllt, indem ich Anzeige gegen einen Kollegen erstattet habe, der Kolleginnen sexuell belästigt hatte. Trotzdem wurde mir vorgeworfen, "schmutzige Wäsche" zu waschen und der Polizei zu schaden“, erzählt Puglisi. Mehr noch: Sie wurde ausgegrenzt, eine bereits in Aussicht gestellte Beförderung wieder zurückgenommen. „Wir brauchen Projekte wie "Mach Meldung!", um das zu ändern und Hinweisgeber:innen besser zu informieren und zu schützen“, fordert Puglisi.
Das am 2. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) regelt erstmalig in Deutschland die Einrichtung von Meldewegen und legt Schutzstandards für Hinweisgebende fest. Das GFF-Projekt hat daher zum Ziel, das Wissen innerhalb der Polizei rund um das Thema Whistleblowing zu erhöhen und damit zu einer besseren Fehlerkultur beizutragen. Dafür bietet das Projekt Polizeibehörden und -ausbildungsstellen Fortbildungen zum Thema an. Schließlich untersucht das Projekt mithilfe von zwei Studien, wie die derzeitigen Bedingungen für Polizistinnen und Polizisten sind, die Missstände und Rechtsverstöße melden wollen.
Das Informationsportal mit den Meldestellen finden Sie unter:
https://www.mach-meldung.org/